Schon kurze Aufenthalte in der Mittagssonne reichen aus, damit unser Körper Vitamin D bildet – bei heller Haut etwa 10 Minuten, bei dunkler Haut 20 bis 60 Minuten. Das Provitamin D3 wird nur durch UV-B-Strahlung gebildet. Längere Sonnenexposition bringt jedoch Risiken mit sich: Besonders häufige Sonnenbrände in Kindheit und Jugend erhöhen das Risiko für hellen und dunklen Hautkrebs im fortgeschrittenen Alter deutlich.
Zwischen Mai und August können mittags die Vitamin-D-Produktion und die Entwicklung von Sonnenbrand fast gleich lange Zeitdauern in der Sonne brauchen. Im Frühling und Herbst dauert es länger, bis Sonnenbrand entsteht: Von April bis September dauert die Entstehung von Sonnenbrand fast doppelt so lang. Im Winter ist die Strahlung so schwach, dass viele Menschen in Deutschland einen Vitamin-D-Mangel haben.
UV-Index als Orientierung
Der UV-Index zeigt, wie stark die UV-Strahlung ist. Ab einem Wert von 3 empfiehlt das Bundesamt für Strahlenschutz, die Haut zu schützen. Ab März kann der UV-Index (jeweils um die Mittagszeit) dann 3 oder mehr betragen, im Sommer kann der UV-Index Werte von 7 oder höher erreichen – dann ist Sonnenschutz Pflicht.
Zusätzlich zur Sonnencreme: Meiden und kleiden
- Meiden: In der Zeit von 11 bis 15 Uhr möglichst im Schatten bleiben.
- Kleiden: Leichte, lange Kleidung, breitkrempiger Hut und Sonnenbrille mit „UV 400“ bzw. „100 Prozent UV“-Kennzeichnung schützen zuverlässig. Dabei kann von der Färbung nicht auf den Schutz geschlossen werden. Bei Kleidung gilt: Wie gut Textilien vor UV-Strahlung schützen, ist abhängig von ihrer Dicke, Webart und Farbe. Für extreme Expositionen gibt es spezielle UV-Schutzkleidung (UV-Standard 801).
Vorsicht: Zu wenig Sonnencreme schützt kürzer
Sonnenschutzmittel großzügig auftragen – für Kinder etwa 10 g pro Eincremen, für Jugendliche 30–50 g. Zu wenig Creme reduziert den Schutz erheblich. Denn der Lichtschutzfaktor (LSF) gibt lediglich an, um das Wievielfache sich die Zeit verlängert, bis das Sonnenlicht eine Hautrötung induziert – bezogen auf UV-B-Strahlung. Dieser „cremelose“ Eigenschutz beträgt bei Kindern je nach Hautpigmentierung und Strahlungsintensität häufig nur wenige Minuten. Eine Creme mit Faktor 30 erhöht die Schutzdauer beispielsweise von 5 auf 150 Minuten – aber nur, wenn sie in ausreichendem Maß aufgetragen wird.
Wird – was in der Praxis häufig geschieht – zu wenig Creme aufgetragen, reduziert sich der Schutzfaktor drastisch, etwa bei halber Crememenge von LSF 50 auf LSF 7. Deshalb gilt: Die rechnerisch ermittelte Schutzdauer sollte nie bis zum zeitlichen Limit ausgereizt werden.
Wie schützt Sonnencreme? – chemisch oder mineralisch
- Sonnencreme mit chemischem Filter werden in die Haut aufgenommen und wandeln UV-Strahlen in Wärme um und müssen nach einigen Stunden, Schwitzen oder Schwimmen neu aufgetragen werden.
- Sonnencreme mit mineralischem bzw. physikalischem Filter mit Titandioxid oder Zinkoxid reflektieren die Strahlung wie ein Spiegel. Sie hinterlassen oft – zumindest zunächst – einen weißen Film, der zeigt, ob die Haut gut bedeckt ist.
Manche Sonnencremes verwenden auch beide Methoden in Kombination.
Schutz für die Kleinsten
Bei Kindern und auch bei Personen, die zu allergischen Hautreaktion neigen oder eine besonders empfindliche Haut haben, sollten besser mineralische Reflektoren eingesetzt werden, raten Kinder -und Jugendärzte genauso wie Dermatologen. Dennoch: Gerade bei Kindern sollte die Alternative durch textilen Sonnenschutz immer vorrangig in Betracht gezogen werden. Und Säuglinge sind ohnehin vor direkter Sonnenstrahlung zu schützen.
Was ist Kindern mit Neurodermitis zu raten? Hier gilt der Grundsatz »meiden – kleiden – cremen« noch ausgeprägter. Dies gilt ganz besonders für die Körperteile, die aufgrund von Entzündungszeichen eine ohnehin geschwächte Sonnen-Abwehrfähigkeit aufweisen. Auch reagiert die Haut bei Neurodermitis besonders häufig auf Creme-Bestandteile. Probieren geht über Studieren. Auch kann unter physikalischen Cremes das Neurodermitis-verstärkende Schwitzen vermehrt einsetzen.
Kein Hautkrebs durch Sonnencreme aus der EU
Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat 2024 festgestellt, dass eine Begünstigung von Hautkrebs durch Sonnenschutzmittel, die in der Europäischen Union erhältlich sind, nicht zu erwarten sei. Der fortpflanzungsgefährdende Weichmacher Mono-n-hexylphthalat (MnHexP, Inhaltsstoff in Kosmetika verboten!) könne höchstens als Verunreinigung in zu vernachlässigender Menge in solche Produkte gelangen. Die Gefahr, sich ungeschützt der Sonne auszusetzen, ist gewiss deutlich größer als eine durch Sonnencremes möglicherweise induzierte.