Supragastrisches Aufstoßen – eine besondere Form des Rülpsens
Beim sogenannten supragastrischen Aufstoßen gelangt Luft in die Speiseröhre und wird sofort wieder ausgestoßen – der Magen ist daran nicht beteiligt. Der meist unbewusste Vorgang kann zur Gewohnheit werden und sich bei Stress verstärken. In schweren Fällen stoßen Betroffene mehrere hundert- bis zu 1.000-mal täglich auf.
Behandelt wird diese Form des Aufstoßens vor allem mit verhaltenstherapeutischen Methoden. Dazu zählen Übungen zur Zwerchfellatmung. Ein Forschungsteam aus China prüfte nun, ob auch eine strukturierte Gesangstherapie helfen kann.
Zwerchfellatmung contra Gesangstherapie
An der Studie nahmen 72 Menschen mit supragastrischem Aufstoßen teil. Sie wurden zufällig auf zwei Gruppen verteilt: Eine übte die Zwerchfellatmung, die andere sang dreimal täglich jeweils fünf Minuten lang einfache, vertraute Melodien. Beim Einatmen sollten die Teilnehmenden darauf achten, wie sich ihr Bauch ausdehnt.
Als Behandlungserfolg galt, wenn die Beschwerden um mindestens 50 Prozent zurückgingen. Zusätzlich untersuchten die Forschenden unter anderem die Lebensqualität und die Stärke der Magen-Darm-Beschwerden.
Singen zeigte nach einer Woche größere Wirkung
Nach einer Woche erreichten 72,2 Prozent der Gesangsgruppe das Behandlungsziel. Bei der Zwerchfellatmung waren es 38,9 Prozent. Einen Monat später erfüllten noch 50 Prozent der singenden Teilnehmenden das Erfolgskriterium, gegenüber 30,6 Prozent in der Vergleichsgruppe.
Auch die Lebensqualität verbesserte sich durch die Gesangstherapie stärker. Zudem wurde sie von den Teilnehmenden besser angenommen. Besonders deutlich profitierten ältere Menschen mit schweren Beschwerden.
Was das für Betroffene bedeutet
Die Ergebnisse beziehen sich auf eine kleine Studie und eine spezielle Form des Aufstoßens. Wer ständig aufstoßen muss, sollte daher zunächst abklären lassen, was dahintersteckt. Bei supragastrischem Aufstoßen kann es sich lohnen, eine Gesangstherapie als mögliche Behandlungsoption anzusprechen.
DOI: 10.1016/j.cgh.2026.03.047