Grundsätzlich gelten sogenannte Totimpfstoffe – etwa gegen Influenza, Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis) oder Hepatitis A und B – als sicher für Schwangere und das ungeborene Kind. Eine Schwangerschaft spricht also nicht gegen diese Impfungen. Dennoch lautet die Maxime in der Schwangerschaft: “So wenig wie möglich, aber so viel wie nötig impfen.”
Warum die STIKO von Impfungen im ersten Schwangerschaftsdrittel abrät
Im ersten Schwangerschaftsdrittel wird jedoch nur bei dringendem Bedarf geimpft. So soll vermieden werden, dass frühe Fehlgeburten fälschlich mit einer Impfung in Verbindung gebracht werden. Diese Vorsichtsmaßnahme wiederholt die Ständige Impfkommission (STIKO) auch in der aktuellen Impfempfehlung vom Januar 2026.
Impfungen gegen Influenza und Keuchhusten empfohlen
Die STIKO empfiehlt zwei Impfungen ausdrücklich. Im Idealfall sollten auch die Kontaktpersonen des Neugeborenen sich dagegen impfen lassen:
Influenza (Grippe):
Schwangere haben ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe. Die Impfung wird daher ab dem zweiten Trimester empfohlen, bei bestimmten Vorerkrankungen auch früher. Wichtig: Der Schutz sollte in jeder Schwangerschaft und vor jeder Grippesaison erneuert werden.
Pertussis (Keuchhusten):
Diese Impfung schützt vor allem das Neugeborene. Antikörper der Mutter werden auf das Kind übertragen und bieten einen sogenannten Nestschutz:
- Empfohlen ab der 28. Schwangerschaftswoche, bei Frühgeburtsrisiko schon im zweiten Schwangerschaftsdrittel
- In jeder Schwangerschaft erneut nötig, unabhängig von Impfungen vorher
- Auch enge Kontaktpersonen sollten gegen Keuchhusten geimpft sein.
Aktuell gibt es nur den Kombinationsimpfstoff gegen Diphtherie, Tetanus und Pertussis. Diese „Tdap-Impfung“ gilt in der Schwangerschaft als sicher. Wurde die Frau in der Schwangerschaft nicht geimpft, sollte dies laut STIKO in den ersten Tagen nach der Geburt nachgeholt werden.
Covid-19: Schutz bei fehlender Grundimmunität
Schwangere haben ein erhöhtes Risiko für schwere Covid-19-Verläufe. Daher wird Frauen mit unvollständigem Impfschutz eine Impfung ab dem zweiten Trimester empfohlen, bevorzugt mit einem bestimmten mRNA-Impfstoff. Sicherheitsbedenken bestehen laut STIKO nicht.
RSV-Impfung: Noch keine offizielle Empfehlung
Ein Impfstoff gegen Respiratorische Synzytial-Viren (RSV) ist in der EU zugelassen, eine generelle STIKO-Empfehlung gibt es derzeit jedoch noch nicht aufgrund mangelnder Datengrundlage. Fachgesellschaften empfehlen die Impfung zum Teil, wenn der letzte Schwangerschaftsmonat in die Zeit zwischen September und Januar fällt. Ziel ist auch hier ein Nestschutz für das Kind. Mitte 2026 wird die STIKO die Datengrundlage erneut betrachten.
Was gilt bei Gelbfieber?
Schwangere sollten Reisen in Gelbfieber-Risikogebiete möglichst vermeiden. Ist die Reise notwendig, kann im Einzelfall dennoch geimpft werden.
Stillzeit generell
Die meisten Impfstoffe sind auch während des Stillens möglich. Ausnahmen sind Gelbfieber- und Dengue-Impfstoffe. Fehlende Röteln-Impfungen sollten unter bestimmten Bedingungen nach der Geburt nachgeholt werden.